Abmeldung einer Wohnung

Beschreibung

Bei Wegzug aus der Gemeinde ist eine Abmeldung nur noch erforderlich

  • bei Wegzug ins Ausland oder
  • wenn keine neue Wohnung begründet wird (z. B. bei Wegfall eines 2. Wohnsitzes)

Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter.

Erforderlich
  • Persönliches Erscheinen.
  • Abmeldeformular (im Einwohnermeldeamt erhältlich) 
  • Ausweisdokumente der/des Abzumeldenden
Fristen

Binnen zwei Wochen nach Auszug aus einer Wohnung.

Gebühren

kostenfrei

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de