Bauanträge

Beschreibung

Baugesuche werden bei der Verwaltungsgemeinschaft eingereicht.

Wenn das Bauvorhaben im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes liegt und diesem Bauvorhaben genauestens entspricht, kann es von der Genehmigung freigestellt werden.

Soweit der Bauantrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann, ist er dem Gemeinderat vorzulegen und wird anschließend zusammen mit der gemeindlichen Stellungnahme an das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. – Bauabteilung weitergeleitet. Das Landratsamt erläßt darauf hin den Genehmigungsbescheid.

Erforderlich
  • Planunterlagen in 3facher Ausfertigung
  • Unterschriften aller anliegenden Nachbarn
  • neuer, amtlicher Lageplan des Vermessungsamtes im Maßstab 1:1000
Fristen

1 Woche vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung

Gebühren

Von der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. werden keine Gebühren erhoben.
Soweit das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. einen Bescheid (Genehmigung/Ablehnung) erlässt, fallen hierbei Gebühren an.

Planen und Bauen, Beiträge

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

bauamt@vg-neumarkt.de