Baugesuche werden bei der Verwaltungsgemeinschaft eingereicht.
Wenn das Bauvorhaben im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes liegt und diesem Bauvorhaben genauestens entspricht, kann es von der Genehmigung freigestellt werden.
Soweit der Bauantrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann, ist er dem Gemeinderat vorzulegen und wird anschließend zusammen mit der gemeindlichen Stellungnahme an das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. – Bauabteilung weitergeleitet. Das Landratsamt erläßt darauf hin den Genehmigungsbescheid.
1 Woche vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung
Von der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. werden keine Gebühren erhoben.
Soweit das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. einen Bescheid (Genehmigung/Ablehnung) erlässt, fallen hierbei Gebühren an.
09181 2912-0
09181 2912-150
bauamt@vg-neumarkt.de