Bebauungspläne werden auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet und als Satzung erlassen. Sie sind deshalb allgemein verbindlich.
Bauwillige erhalten Kopien der Bebauungspläne.
Einwendungen können im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung (1 Monat) vorgebracht werden.
Die Termine werden öffentlich bekanntgemacht.
09181 2912-0
09181 2912-150
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