Bebauungspläne

Beschreibung

Bebauungspläne werden auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet und als Satzung erlassen. Sie sind deshalb allgemein verbindlich.

  • Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen
  • Jedermann kann während der Dienstzeiten in Bebauungspläne Einsicht nehmen

Bauwillige erhalten Kopien der Bebauungspläne.

Fristen:

Einwendungen können im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung (1 Monat) vorgebracht werden.

Die Termine werden öffentlich bekanntgemacht.

Planen und Bauen, Beiträge

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

bauamt@vg-neumarkt.de