Bürgschaften

Beschreibung

a)
Die Gemeinden übernehmen nach Prüfung im Einzelfall für ihre Vereine einfache Bürgschaften für Darlehen, die die Vereine für Investitionsvorhaben beim Bayerischen Landessportverband oder bei Kreditinstituten aufnehmen.

b)
Verwaltung und Überwachung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, die von Unternehmen, die mit Lieferungen oder Leistungen beauftragt sind, zu hinterlegen sind.

Erforderlich

zu a)
Darlehensvertrag, Finanzierungsplan, formloser Antrag, Bürgschaftserklärung (Formular) des Darlehensgebers

Finanzen, Recht, Lebenswelten

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

finanzen@vg-neumarkt.de