Eheschließungen

Beschreibung

Die Verlobten melden die beabsichtigte Eheschließung beim Standesbeamten an. Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat.

Erforderlich

Zur Anmeldung der Eheschließung sind folgende Dokumente erforderlich:

Für deutsche Staatsangehörige:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vom Standesamt des Geburtsortes
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
  • Reisepass oder Personalausweis

Waren die Ehegatten bereits verheiratet, ist zusätzlich:

  • eine Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk erforderlich.

Für ausländische Staatsangehörige gelten Sonderbestimmungen, die sich nach dem Familienrecht des jeweiligen Heimatlandes richten.

Fristen

Es gibt keine Anmeldefrist, wenn alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden können, es wird jedoch empfohlen, sich spätestens ca. 4 Wochen vor dem Eheschließungstermin anzumelden.

Bei Auslandsbeteiligung kann es vorkommen, dass die vorgelegten Dokumente oftmals noch durch die deutschen Auslandsvertretungen überprüft werden müssen, was meist einen Zeitraum von ca. 3 Monaten und länger in Anspruch nehmen kann.

Gebühren
  • bei deutschen Staatsangehörigen ab ca. 80,- Euro (staffelt sich je nach Bedarf von Urkunden und Familienstammbuch)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen ab ca. 150.- Euro

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

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Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

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