Die Verlobten melden die beabsichtigte Eheschließung beim Standesbeamten an. Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat.
Zur Anmeldung der Eheschließung sind folgende Dokumente erforderlich:
Für deutsche Staatsangehörige:
Waren die Ehegatten bereits verheiratet, ist zusätzlich:
Für ausländische Staatsangehörige gelten Sonderbestimmungen, die sich nach dem Familienrecht des jeweiligen Heimatlandes richten.
Es gibt keine Anmeldefrist, wenn alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden können, es wird jedoch empfohlen, sich spätestens ca. 4 Wochen vor dem Eheschließungstermin anzumelden.
Bei Auslandsbeteiligung kann es vorkommen, dass die vorgelegten Dokumente oftmals noch durch die deutschen Auslandsvertretungen überprüft werden müssen, was meist einen Zeitraum von ca. 3 Monaten und länger in Anspruch nehmen kann.
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