Familienbuchabschrift

Beschreibung

Das Familienbuch wird im Anschluss an die Eheschließung oder auf Antrag angelegt. Es wird immer bei dem Standesamt geführt, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz haben oder gehabt haben.

Das Familienbuch enthält:

  • alle Personenstandsdaten der Eheschließenden
  • Angaben über die Eltern
  • Angaben über die Staatsangehörigkeit
  • Angaben über die in der Ehe geborenen Kinder
  • Angaben über die Namensführung

Aus diesem Familienbuch können Abschriften ausgestellt werden.

Erforderlich

Bei persönlicher Abholung ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes erforderlich.

Bei Abholung durch eine andere Person wird eine Vollmacht benötigt.

Gebühren

8,00 € für eine Abschrift; für jede weitere Abschrift 4,00 €, wenn sie gleichzeitig beantragt wurden.

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de