Das Familienbuch wird im Anschluss an die Eheschließung oder auf Antrag angelegt. Es wird immer bei dem Standesamt geführt, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz haben oder gehabt haben.
Das Familienbuch enthält:
Aus diesem Familienbuch können Abschriften ausgestellt werden.
Bei persönlicher Abholung ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes erforderlich.
Bei Abholung durch eine andere Person wird eine Vollmacht benötigt.
8,00 € für eine Abschrift; für jede weitere Abschrift 4,00 €, wenn sie gleichzeitig beantragt wurden.
09181 2912-0
09181 2912-150
ewo@vg-neumarkt.de