Beschreibung
Ausstellung von:
- Jugendfischereischein: Mindestalter 10 Jahre, gültig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (ohne Fischerprüfung: mit Aufsichtsperson)
- Fischereischein auf Lebenszeit: Mindestalter 14 Jahre (mit Fischerprüfung)
- Jahresfischereischein (nur für Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Fischerprüfung)
Erforderlich für die Ausstellung eines
- Jugendfischereischeins (Mindestalter 10 Jahre): Unterschrift des Erziehungsberechtigten sowie ein Passbild sind erforderlich.
- Fischereischein auf Lebenszeit (Mindestalter 14 Jahre): Unterschrift und Passbild sind erforderlich.
- bei erstmaliger Antragstellung ist das Prüfungszeugnis mitzubringen.
Anmeldung zur Fischerprüfung
www.fischerpruefung.bayern.de
Gebühren
Es sind grundsätzlich immer Gebühren und Abgaben zu entrichten.
Fischereischein auf Lebenszeit:
- Gebühren bei Ausstellung: 35,00 EUR,
Abgabe: nach Lebensalter gestaffelt
5-Jahres-Fischereischein:
- Gebühr bei Ausstellung: 35,00 EUR
- Gebühr bei Verlängerung: 5,00 EUR
- Abgabe für 5 Jahre 40,00 EUR
Jugendfischereischein:
- Gebühr bei Ausstellung: 5,00 EUR
- Abgabe bis zum 18. Lebensjahr: 10,00 EUR