Fischereischeine

Beschreibung

Ausstellung von:

  • Jugendfischereischein: Mindestalter 10 Jahre, gültig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (ohne Fischerprüfung: mit Aufsichtsperson)
  • Fischereischein auf Lebenszeit: Mindestalter 14 Jahre (mit Fischerprüfung)
  • Jahresfischereischein (nur für Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Fischerprüfung)
Erforderlich für die Ausstellung eines
  • Jugendfischereischeins (Mindestalter 10 Jahre): Unterschrift des Erziehungsberechtigten sowie ein Passbild sind erforderlich.
  • Fischereischein auf Lebenszeit (Mindestalter 14 Jahre): Unterschrift und Passbild sind erforderlich.
  • bei erstmaliger Antragstellung ist das Prüfungszeugnis mitzubringen.
Anmeldung zur Fischerprüfung

www.fischerpruefung.bayern.de

Gebühren

Es sind grundsätzlich immer Gebühren und Abgaben zu entrichten.

Fischereischein auf Lebenszeit:

  • Gebühren bei Ausstellung: 35,00 EUR,
    Abgabe: nach Lebensalter gestaffelt

5-Jahres-Fischereischein:

  • Gebühr bei Ausstellung: 35,00 EUR
  • Gebühr bei Verlängerung: 5,00 EUR
  • Abgabe für 5 Jahre 40,00 EUR

Jugendfischereischein:

  • Gebühr bei Ausstellung: 5,00 EUR
  • Abgabe bis zum 18. Lebensjahr: 10,00 EUR

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de