Die Bestattung ist der letzte Dienst, den die Lebenden einem Verstorbenen erweisen. Zuständig, insbesondere für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen sind die Gemeinden oder auch die Kirchen. Gestaltung der Grabstätten, Benutzung der Einrichtungen, Grabnutzungsrechte und Gebühren regeln die jeweiligen Gemeinden oder Kirchen durch ihre Satzungen.
Bescheinigung über Sterbefall für die Bestattung.
Je nach Mitgliedsgemeinde verschieden. (siehe Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde).
Nach Gebührensatzung werden erhoben:
09181 2912-0
09181 2912-150
ewo@vg-neumarkt.de