Friedhofs- & Bestattungswesen

Beschreibung

Die Bestattung ist der letzte Dienst, den die Lebenden einem Verstorbenen erweisen. Zuständig, insbesondere für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen sind die Gemeinden oder auch die Kirchen. Gestaltung der Grabstätten, Benutzung der Einrichtungen, Grabnutzungsrechte und Gebühren regeln die jeweiligen Gemeinden oder Kirchen durch ihre Satzungen.

Erforderlich

Bescheinigung über Sterbefall für die Bestattung.

Gebühren

Je nach Mitgliedsgemeinde verschieden. (siehe Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde).

Nach Gebührensatzung werden erhoben:

  • Grabgebühren
  • Bestattungsgebühren
  • Sonstige Gebühren

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de