Führungszeugnis

Beschreibung

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und in einer der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. seinen Wohnsitz gemeldet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines polizeilichen Führungszeugnisses stellen. Antragsberechtigt ist der Betroffene selbst bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

Erforderlich

Personalausweis oder Reisepass

Fristen

Dauer ca. 3 Wochen (Bitte bei der Beantragung berücksichtigen!)

Gebühren

13,00 Euro

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de