Bei Anmeldung einer Geburt (Hausgeburt) sind die Unterlagen von den Eltern selbst beim Standesamt vorzulegen. Bei Geburten im Klinikum Neumarkt ist das Standesamt der Stadt Neumarkt i.d.OPf. zuständig.
Die Geburt ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der gewünschten gebührenpflichtigen Urkunden.
09181 2912-0
09181 2912-150
ewo@vg-neumarkt.de