Geburtenanmeldung

Beschreibung

Bei Anmeldung einer Geburt (Hausgeburt) sind die Unterlagen von den Eltern selbst beim Standesamt vorzulegen. Bei Geburten im Klinikum Neumarkt ist das Standesamt der Stadt Neumarkt i.d.OPf. zuständig.

Erforderlich
  • schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme
  • bei unverheirateten Eltern sind die Abstammungsurkunden beider Elternteile vorzulegen
  • bei ausländischen Staatsangehörigen ist zusätzlich noch die persönliche Vorsprache im Standesamt mit Vorlage des Reisepasses erforderlich
Fristen

Die Geburt ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der gewünschten gebührenpflichtigen Urkunden.

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de

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