Gewerbezentralregisterauskunft

Beschreibung

Beim Ordnungsamt können Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gestellt werden. Der Antrag geht an das Gewerbezentralregister beim Bundesgerichtshof in Bonn.

Erforderlich

Personalausweis

Fristen

Dauer: ca. 2 Wochen (bitte bei Beantragung berücksichtigen)

Gebühren

13,00 Euro

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie online beantragen. Solche Auskünfte benötigen Gewerbetreibende und Unternehmen, die sich beispielsweise in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben.

Welche Auskunft kann beantragt werden
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

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Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

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