Kinderreisepass

Beantragung, Verlängerung, Aktualisierung

Beschreibung

Das Kind ist in jedem Fall zur Überprüfung der Identität mitzubringen.


Der Kinderreisepass kann seit 01.01.2021 nur noch für ein Jahr ausgestellt werden und mehrmals verlängert oder aktualisiert werden, längstens bis Vollendung des 12. Lebensjahr, sofern eine freie Doppelseite vorhanden ist.

Die bisherigen Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf.


Mitzubringende Unterlagen:

  • Aktuelles, biometrisches Passbild siehe Fotomustertafel
  • Bisheriges Ausweisdokument (soweit vorhanden)
  • Geburtsurkunde im Original (bei Erstantrag und Neuzuzug)
  • Zustimmungserklärung und Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
  • Sorgeerklärung bei nichtverheirateten Eltern
  • Größe und Augenfarbe des Kindes
  • Kinder die das 10. Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass selber unterschreiben
  • Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten:

– Neuausstellung 13,00 €

– Verlängerung oder Aktualisierung: 6,00 € ( nur möglich, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist)


Bearbeitungszeit: 2-3 Arbeitstage


Wichtig:

Einige Länder erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Reise beim Auswärtigen Amt, bei Ihrem Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes


Verlängerung Kinderreisepass

Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist.


Aktualisierung Kinderreisepass:

Während seiner Gültigkeit wird ein neues Passfoto angebracht und die Augenfarbe und Körpergröße aktualisiert.

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

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