Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, die eine Körpferschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf der mündlichen Austrittserklärung. Sie wird wirksam, wenn sie beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt wird oder eingeht.
Personalausweis oder Reisepass
Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Für eine Person 25,00 € für die Aufnahme der Niederschrift;
zusätzlich 10,00 € für die Bestätigung der Austrittserklärung.
09181 2912-0
09181 2912-150
ewo@vg-neumarkt.de