Kirchenaustritte

Beschreibung

Der Austritt aus einer Kirche, die eine Körpferschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf der mündlichen Austrittserklärung. Sie wird wirksam, wenn sie beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt wird oder eingeht.

Erforderlich

Personalausweis oder Reisepass

Fristen

Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Gebühren

Für eine Person 25,00 € für die Aufnahme der Niederschrift;
zusätzlich 10,00 € für die Bestätigung der Austrittserklärung.

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de