Mahnwesen

Beschreibung
  • Feststellung der fristgerechten Zahlungseingänge zu den bestimmten Fälligkeitsterminen
  • Erstellung der Zahlungserinnerungen und Mahnungen bei nicht fristgerechter Zahlung
  • Festsetzung der Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Gebühren

Mahngebühr:
1 % des offenen Betrags, mindestens jedoch 2,00 Euro
zuzüglich Auslagen je Mahnung

Säumniszuschlag:
1 % des offenen Betrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis (§ 240 AO)

Finanzen, Recht, Lebenswelten

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

finanzen@vg-neumarkt.de