Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Wer einen Personalausweis beantragt, muss persönlich im Einwohnermeldeamt vorsprechen.
Wenn Eltern für ihr minderjähriges Kind einen Personalausweis beantragen möchten, muss das Kind zur Überprüfung der Identität auch anwesend sein.
Mitzubringende Unterlagen:
Für Personen unter 16 Jahre ist zusätzlich notwendig:
Bearbeitungszeit:
Der Personalausweis wird bei der Bundesdruckerei hergestellt und dauert ca. 2-3 Wochen
Vollmacht:
Möchten Sie die Abholung Ihres Ausweisdokuments von einer anderen Person vornehmen lassen, ist nachfolgende Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen.
Für weitere Information verweisen wir Sie auf das Portal des Bundesministerium des Inneren unter: https://www.personalausweisportal.de
Vorläufiger Personalausweis
In besonders dringenden Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Die mitzubringenden Unterlagen gelten wie bei Beantragung eines Personalausweises.
Gültigkeit: max. 3 Monate
Gebühr: 10,00 €
09181 2912-0
09181 2912-150
ewo@vg-neumarkt.de