Personalausweis

Beschreibung

Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.

Wer einen Personalausweis beantragt, muss persönlich im Einwohnermeldeamt vorsprechen.

Wenn Eltern für ihr minderjähriges Kind einen Personalausweis beantragen möchten, muss das Kind zur Überprüfung der Identität auch anwesend sein.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Aktuelles, biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel)
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass – soweit vorhanden)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (bei Erstantrag und Neuzuzug)
  • Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten:
  • unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 22,80 €
  • ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 37,00 €
  • Einschalten/ entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Änderung bzw. Neusetzen der PIN: gebührenfrei

 
Für Personen unter 16 Jahre ist zusätzlich notwendig:

  • Zustimmungserklärung und Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
  • Sorgeerklärung bei nichtverheirateten Eltern


Bearbeitungszeit:

Der Personalausweis wird bei der Bundesdruckerei hergestellt und dauert ca. 2-3 Wochen


Vollmacht:

Möchten Sie die Abholung Ihres Ausweisdokuments von einer anderen Person vornehmen lassen, ist nachfolgende Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen.


Für weitere Information verweisen wir Sie auf das Portal des Bundesministerium des Inneren unter: https://www.personalausweisportal.de

Vorläufiger Personalausweis

In besonders dringenden Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Die mitzubringenden Unterlagen gelten wie bei Beantragung eines Personalausweises.

Gültigkeit: max. 3 Monate

Gebühr: 10,00 €

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de