Reisepass

Beschreibung

Wer einen Reisepass beantragt, muss persönlich im Einwohnermeldeamt vorsprechen.

Wenn Eltern für ihr minderjähriges Kind einen Reisepass beantragen möchten, muss das Kind zur Überprüfung der Identität auch anwesend sein.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Aktuelles, biometrisches Passbild siehe Fotomustertafel
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass – soweit vorhanden)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (bei Erstantrag und Neuzuzug)
  • Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten:
  • unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 37,50 €, Expressreisepass 69,50 €
  • ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 60,00 €, Expressreisepass 92,00 €
  • mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 €


Für minderjährige Kinder ist zusätzlich notwendig:

  • Zustimmungserklärung und Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
  • Sorgeerklärung bei nichtverheirateten Eltern


Bearbeitungszeit:

Der Reisepass wird bei der Bundesdruckerei hergestellt und dauert ca. 4 Wochen.


Vollmacht:

Sie können die Abholung Ihres Ausweisdokuments auch von einer anderen Person vornehmen lassen, hierzu ist nachfolgende Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen.


Vorläufiger Reisepass

In besonders dringenden Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Die mitzubringenden Unterlagen gelten wie bei Beantragung eines Reisepasses.

Es ist ein Nachweis der Dringlichkeit vorzulegen (z. B. Flugticket).


Gültigkeit: max. 1 Jahr

Gebühr: 26;00 €

Bearbeitungszeit: 2-3 Arbeitstage

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de