Wer einen Reisepass beantragt, muss persönlich im Einwohnermeldeamt vorsprechen.
Wenn Eltern für ihr minderjähriges Kind einen Reisepass beantragen möchten, muss das Kind zur Überprüfung der Identität auch anwesend sein.
Mitzubringende Unterlagen:
Für minderjährige Kinder ist zusätzlich notwendig:
Bearbeitungszeit:
Der Reisepass wird bei der Bundesdruckerei hergestellt und dauert ca. 4 Wochen.
Vollmacht:
Sie können die Abholung Ihres Ausweisdokuments auch von einer anderen Person vornehmen lassen, hierzu ist nachfolgende Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen.
Vorläufiger Reisepass
In besonders dringenden Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Die mitzubringenden Unterlagen gelten wie bei Beantragung eines Reisepasses.
Es ist ein Nachweis der Dringlichkeit vorzulegen (z. B. Flugticket).
Gültigkeit: max. 1 Jahr
Gebühr: 26;00 €
Bearbeitungszeit: 2-3 Arbeitstage
09181 2912-0
09181 2912-150
ewo@vg-neumarkt.de