Stundungs- und Erlassanträge

Beschreibung

Die Mitgliedsgemeinden können Herstellungs- und Erschließungsbeiträge stunden bzw. erlassen. Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Hierin sind die Gründe darzulegen, weshalb die Einziehung der Beitragsschuld zum Fälligkeitstermin eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde.

Für die Dauer einer Stundung werden grundsätzlich Zinsen in Höhe von 0,5 von Hundert je vollem Monat erhoben. Über die Stundung und den Erlass einer Beitragsschuld entscheidet der Gemeinderat.

Erforderlich

Schriftlicher Antrag mit Begründung

Fristen

rechtzeitig vor Fälligkeitstermin

Finanzen, Recht, Lebenswelten

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

finanzen@vg-neumarkt.de