Ausstellung von:
Ausstellungen von Urkunden können nur getätigt werden, wenn die betreffenden Personanstandsbücher geführt werden.
Urkunden können Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.
Personenstandseinträge werden beim Standesamt ab 1876 geführt.
Erteilung einer Personenstandsurkunde: 12,00 €
Für ein weiteres und jedes weitere Stück der gleichen Urkunde, die Hälfte der Gebühr, wenn diese gleichzeitig beantragt wurde.
09181 2912-0
09181 2912-150
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