Urkunden

Beschreibung

Ausstellung von:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Abstammungsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Sonstige Urkunden

Ausstellungen von Urkunden können nur getätigt werden, wenn die betreffenden Personanstandsbücher geführt werden.

Erforderlich

Urkunden können Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.

Fristen

Personenstandseinträge werden beim Standesamt ab 1876 geführt.

Gebühren

Erteilung einer Personenstandsurkunde: 12,00 €

Für ein weiteres und jedes weitere Stück der gleichen Urkunde, die Hälfte der Gebühr, wenn diese gleichzeitig beantragt wurde.

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de