Veränderungssperren

Beschreibung

Zur Sicherung der gemeindlichen Bauleitplanung kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Veränderungssperre erlassen. Danach sind Änderungen (Grundstücksverkäufe, Bauvorhaben usw.) nicht mehr zulässig.

Erforderlich

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan.

Fristen

keine

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de