Wahlen / Bürgerentscheide

Beschreibung

Hier werden die Wahlen vorbereitet:

  • Ausstellung der Wahlbenachrichtigungskarten (werden von Gemeindedienern ausgetragen)
  • Ausstellung des Wahlscheins für die Briefwahl (auf Antrag)
Erforderlich

für die Briefwahl:

  • die unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte
  • (falls für weitere Personen die Wahlunterlagen mitgebracht werden sollen, muss die unterschriebene Vollmacht der Wahlbenachrichtigungskarte vorgelegt werden)
Fristen

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis letzten Freitag vor dem Wahltag abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen können die Unterlagen auch noch am Wahltag selbst abgeholt werden.

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-0

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de