Beschreibung
Hier werden die Wahlen vorbereitet:
- Ausstellung der Wahlbenachrichtigungskarten (werden von Gemeindedienern ausgetragen)
- Ausstellung des Wahlscheins für die Briefwahl (auf Antrag)
Erforderlich
für die Briefwahl:
- die unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte
- (falls für weitere Personen die Wahlunterlagen mitgebracht werden sollen, muss die unterschriebene Vollmacht der Wahlbenachrichtigungskarte vorgelegt werden)
Fristen
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis letzten Freitag vor dem Wahltag abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen können die Unterlagen auch noch am Wahltag selbst abgeholt werden.